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Karneval und Jugendschutz
Wer darf bei uns im Partyzelt mitfeiern?
Die Abendveranstaltungen in unserem Partyzelt dürfen
ab einem Alter von 14 Jahren besucht werden.
Alle Minderjährigen ab 14 Jahren dürfen bis zum Veranstaltungsende bleiben:
a) wenn sie zusammen mit einem Elternteil im Partyzelt feiern.
b) wenn sie mit einem volljährigen Erziehungsbeauftragten + „Muttizettel“
im Partyzelt feiern.
Den „Muttizettel“ könnt Ihr euch hier downloaden, von den Eltern ausfüllen und unterschreiben lassen und zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis beim Einlass vorzeigen.
Wichtige Termine
Generalversammlung
19:30 Uhr
Pfarrzentrum St. Peter
Volks- und Heimatfest
24. bis 27. August 2024
Dorf- und Festplatz
Großes Oktoberfest
Einlass: 18:30 Uhr
VR-Bank-Festzelt
Dorf- und Festplatz
Jahreshauptversammlung
mit Vorstandswahlen
19:30 Uhr
Pfarrzentrum St. Peter